Privatgutachten

In manchen Schadensfällen genügt eine mündliche Beratung. In manchen brauchen Sie einen schriftlichen Bericht, sei es als Gedankenstütze, sei es zur Dokumentation. Zur Beweissicherung, als Beleg oder gar zu Prozesszwecken benötigen Sie ein Gutachten. Ein gutes Gutachten zeichnet sich durch klare Gliederung aus. Es bewertet alle in Frage kommenden Faktoren, bietet nachvollziehbare Gedankengänge und macht Quellen kenntlich. Es macht differenzierte Aussagen, erspart sich Polemik und unterscheidet Gewissheiten von Vermutungen.
Wir führen private Gutachten, außerhalb eines Gerichtsverfahrens für:
- Privatpersonen
- juristische Personen
- Firmen
- Versicherungen
- Verwaltungen
- Organisationen
- Verbände
und vergleichbare Einrichtungen
Beauftragung

Der Gutachten-Auftrag kann mündlich (z.B. telefonisch) oder schriftlich erfolgen. In beiden Fällen ist ein schriftlicher Sachverständigenvertrag erforderlich, welcher vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist und die Pflichten und Rechte der Vertragspartner regelt. Dieser Sachverständigenvertrag wird von mir erstellt, wobei sich die Aufgabenstellung nach den von Ihnen gemachten Angaben richtet.
Gutachtenerstellung
Falls Sie sich zur Auftragserteilung entschließen, sei folgender Hinweis gestattet:
Ein qualifiziertes Gutachten lässt sich nicht unter Zeitdruck erstellen. Es bedarf ausreichender Zeit um Recherchen vorzunehmen, die Objektbesichtigung durchzuführen, Unterlagen einzuholen sowie zur gewissenhaften schriftlichen Ausarbeitung.