Preise / Gutachten

Unsere Dienstleistung zu moderaten Preisen

Was uns Wichtig ist!


Unser Ziel ist es, professionelle Dienstleistungen zu leistungsgerechten Preisen anzubieten - egal ob Sie Mieter oder Gewerbekunde sind. Wir verstehen, dass jedes Anliegen individuell ist und erfordert eine maßgeschneiderte messtechnische Untersuchung, Beratung und Betreuung. Daher finden Sie bei uns keine Standard-Preisliste mit vordefinierten Preisen. Wir bieten keine Pauschalangebote für schriftliche Gutachten an, da jeder Sachverhalt ein individuelles Vorgehen erfordert.

Um Ihnen ein Angebot zu unterbreiten, führen wir zunächst ein telefonisches Vorgespräch, in dem Sie uns Ihr Problem schildern. Basierend auf diesen Informationen kalkulieren wir die Kosten für die vereinbarten Leistungen oder Messaufgaben unter Berücksichtigung unserer Honorarsätze.

     Hinweis 

 

  • Bitte beachten Sie, dass bei einer mündlichen Stellungnahme das vereinbarte Honorar am Ende der Ortsbesichtigung in bar gegen quittierte Rechnung zu entrichten ist. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise, da uns dadurch ein schneller und unkomplizierter Ablauf ermöglicht wird.
  • Gerne stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung und erläutern Ihnen die Kosten einer mündlichen Stellungnahme im Detail. Wir bieten Ihnen eine professionelle und individuelle Beratung sowie eine umfassende Untersuchung Ihrer problematischen Situation. Unsere Leistungen werden immer leistungsgerecht und fair kalkuliert, um Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten.
  • Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder für weitere Informationen zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können!

 

 
Mündliche Stellungnahme
 

Unsere mündliche Begutachtung umfasst eine gründliche Messung von Oberflächentemperaturen, Materialfeuchte und des Raumklimas. Dadurch können wir die Ursachen des Schimmelbefalls feststellen und Ihnen detaillierte Sanierungsvorschläge und Empfehlungen zur Vermeidung weiterer Schäden geben. In der Regel können wir bereits beim ersten Termin vor Ort feststellen, welche Ursachen für den Schimmelbefall verantwortlich sind und Ihnen entsprechende Maßnahmen vorschlagen. Dies spart Ihnen Zeit und Geld, da wir aufwendige schriftliche Gutachten und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden können.

Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu beraten und Ihnen praktische Tipps zu geben, wie Sie Schimmel in Zukunft vermeiden können. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gegen einen Aufpreis auch ein schriftliches Kurzgutachten aus, das Ihnen als Nachweis im Streitfall dienen kann. Damit haben Sie eine zusätzliche Absicherung.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und sind bereit, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Lösung Ihres Schimmelproblems zu helfen.


Privatgutachten

Ein Privatgutachten bezieht sich auf eine Expertenbewertung, die von einer Person oder einem Unternehmen in Auftrag gegeben wird, um mögliche Meinungsverschiedenheiten mit einem Auftragnehmer, Unternehmer oder Auftraggeber zu klären. Es dient dazu, die eigene Position zu überprüfen und gegebenenfalls zu stärken. Privatgutachten werden außerhalb von Gerichtsverfahren erstellt.

Wer beauftragt ein Privatgutachten?

Das Privatgutachten kann von verschiedenen Auftraggebern in Anspruch genommen werden, nicht nur von Privatpersonen im herkömmlichen Sinne. Der Kreis potenzieller Auftraggeber erstreckt sich auf den gesamten außergerichtlichen Bereich. Zu den möglichen Auftraggebern zählen unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen, Banken, Behörden, Rechtsanwälte, Bauherren, Kommunen und andere.

Das Privatgutachten trägt dazu bei, unterschiedliche Standpunkte der Beteiligten zu klären und führt in der Regel zu einer außergerichtlichen Einigung.

 
Schriftliches Kurzgutachten

Die schriftliche gutachterliche Stellungnahme umfasst alle bauphysikalischen Leistungen und beinhaltet zusätzlich eine Datenerfassung, jedoch ohne bauteilzerstörende Öffnungen durch den Sachverständigen. Basierend auf den Feststellungen wird ein Kurzbericht erstellt, der maximal 10 Seiten und 10 Bilder als PDF-Datei umfasst. Dieser Bericht enthält grundsätzlich alle relevanten Informationen eines vollständigen Gutachtens, jedoch in komprimierter Form. Dabei werden Bauschäden aufgelistet und, sofern möglich, auch deren Ursachen. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Schadensbehebung aufgeführt.

Wenn Sie unverbindlich die Kosten für einen Kurzbericht erfragen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot


Gerichtsgutachten

Was sind Gerichtsgutachten und wer beauftragt sie?

Ein Gerichtsgutachten wird ausschließlich von einem Gericht in Auftrag gegeben. Wenn das Gericht nicht über ausreichendes Fachwissen verfügt, um eine Fachfrage zu klären, wird ein Sachverständiger hinzugezogen, um diese Frage zu beantworten.

Die Fachfragen werden in einem Beweisbeschluss vom Gericht an den Sachverständigen gerichtet. Durch die Erstellung des Gerichtsgutachtens unterstützt der Sachverständige das Gericht mit seinem Fachwissen bei der Urteilsfindung.

Selbstständiges Beweisverfahren

Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren?

In Anbetracht des heutzutage schnellen Baufortschritts kann es vorkommen, dass bestimmte Beweise für eine spätere Begutachtung durch einen Sachverständigen in einem Gerichtsverfahren nicht mehr verfügbar sind.

Hierfür sieht die Zivilprozessordnung ein "spezielles" Gutachtenverfahren vor, das selbstständige Beweisverfahren. Dieses Verfahren dient grundsätzlich der Sicherung von Beweisen und wird von einem Gericht beauftragt.

Das selbstständige Beweisverfahren zielt unter anderem darauf ab, einen Prozess möglichst zu vermeiden, Beweise zu sichern und dadurch gegebenenfalls die Urteilsfindung in einem Rechtsstreit zu beschleunigen.


Schiedsgutachten


Was ist ein Schiedsgutachten und wann ist es sinnvoll?

Ein Schiedsgutachten bietet eine weitere Möglichkeit, ohne Gerichtsverfahren eine Einigung zu erzielen.

Wenn Parteien eine gute Beziehung zueinander haben und ihre Beziehungen nicht durch einen aufgetretenen Streit belasten möchten, können sie ein Schiedsgutachten in Betracht ziehen. Dabei beauftragen sowohl Auftragnehmer/Unternehmer als auch Auftraggeber/Besteller, die sich über ein bestimmtes Problem nicht einigen können, wie zum Beispiel die Ursachen von Mängeln, gemeinsam eine neutrale dritte Person, wie einen Fachsachverständigen, die/der über die strittigen Fragen entscheiden soll.

Diese außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung bietet eine Alternative zu einem langwierigen Rechtsstreit und ermöglicht Zeit- und Kostenersparnis sowie die Wahrung der guten Beziehungen zwischen den Parteien


Kosten

Da die Kosten für ein privates Gutachten oder einen Kurzbericht individuell variieren, können wir keine konkreten Preise nennen. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der Fragestellung bzw. Aufgabenstellung sowie der Größe des Objekts.
Um mit der Erstellung des Gutachtens beginnen zu können, ist vor Leistungsbeginn ein Honorarvorschuss als Vorkasse zu zahlen. Dieser orientiert sich an den geschätzten Aufwendungen für einen ersten Ortstermin, einschließlich An- und Abfahrt sowie Geräteeinsatz. Sobald der Honorarvorschuss auf unser Konto überwiesen wurde, werden wir zeitnah mit der Ausführung des Auftrags beginnen. Das restliche Honorar wird fällig, sobald der Auftraggeber das Gutachten erhält. Die postalische Übersendung des Gutachtens erfolgt unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung durch Nachnahme oder Überweisung.


Die Abrechnung der Laborkosten erfolgt gemäß den branchenüblichen Praktiken im Voraus. Die Bereitstellung der Auswertung/en wird erst nach erfolgtem Zahlungseingang durchgeführt.


Bauteilöffnungen


Bauteilöffnungen bei Ortsterminen sind grundsätzlich vom Auftraggeber selbst zu erbringen oder von Dritten in Auftrag zu geben. Falls der Sachverständige dennoch tätig wird, werden hier vorsorglich alle Haftungsansprüche auch seitens Dritter ausgeschlossen.


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